Dr. Volker Berthold

Rechtsanwalt Kiel

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Strafverteidiger

Strafverteidiger

StrafverteidigerDer Verteidiger ist ein unabhängiges, eigenständiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und Interessenvertreter des Mandanten.

Organ der Rechtspflege ist nicht gleichzusetzen mit „Verurteilungsbegleiter“ oder „Überführungsgehilfe“, sondern bedeutet vielmehr, dass der Verteidiger ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Parteivertreter in einem gesetzlich geregelten Verfahren ist.

Anders als Staatsanwaltschaft und Gericht, die ebenfalls Organe der Rechtspflege sind, hat der Verteidiger vorwiegend die Interessen der Mandanten zu vertreten, d.h. er hat für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen und dem Mandanten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Möglichkeiten aufzuzeigen, sich gegen Strafverfolgung zu verteidigen.

Seine Aufgabe ist es, parteiisch zu sein.

Er trägt in jedem Verfahrensstadium Sorge dafür, dass die Rechte des Mandanten gewahrt und geschützt werden.